Dem in Deutschland eingeführten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen pakistanische Produzenten zwar nicht, aber ihre Kunden in Deutschland. Wenn sie Lieferbeziehungen nach Deutschland eingehen möchten, müssen die pakistanischen Lieferanten allerdings den Kunden den Nachweis erbringen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Insofern sind sie auch von dem Gesetz betroffen. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wird auch in der im Mai 2024 verabschiedeten und bis Mitte 2026 von Deutschland umzusetzenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verfolgt. Die CSDDD ist Teil des „EU Green Deal“, wozu auch die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive gehört.
Das LkSG und der Green Deal betreffen insbesondere das Management von Unternehmen. Um Verbesserungen der Sorgfaltspflichten in Unternehmen herbeizuführen, ist eine intensive Beratung und Begleitung erforderlich. Durch die Kammer- und Verbandspartnerschaft (KVP) zwischen dem Verband der Fertigwarenimporteure e.V. (VFI) und pakistanischen Textilverbänden erhalten pakistanische Unternehmen über ihre Verbände Beratung darin, wie sie für ihren Teil der Lieferkette die Einhaltung von Sorgfaltspflichten nachweisen können. Zu diesem Zweck sollen zunächst Berater bei den Verbänden geschult und dann bei ihrer Beratung von Unternehmen begleitet werden. Zudem sollen die Verbände darin angeleitet werden, sich für den Dialog mit verschiedenen Stakeholdern zu dem Thema (Mitglieder, Regierungen, NGOs, andere Verbände, Einkäufer etc.) zu positionieren. Das Projekt hat im Januar 2025 begonnen mit einer Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen von Partners in Transformation finanziert.