Teilnahmebedingungen

Welche Bedingungen gibt es für ein Auslandspraktikum?

Für SINDBAD und TRANSDUAL gilt: Sie sollten mindestens 18 Jahre alt sein, einen deutschen Wohnsitz und einen Ausbildungsbetrieb bzw. einen Arbeitgeber innerhalb Deutschlands haben. Sie befinden sich in einer dualen Ausbildung, einer Umschulung, in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum/zur Meister*in, staatlich geprüfte*r Techniker*in), sind Berufsfachschüler*in oder im ersten Jahr nach einem dieser Bildungsgänge.

Für TRANSDUAL gilt zusätzlich: Sie sind in einer dualen Ausbildung mit kaufmännischer Fachrichtung. Sie haben mittlere bis gute Sprachkenntnisse in Französisch, Englisch oder Spanisch. Diese sollten idealerweise der europäischen Kompetenzstufe B1 entsprechen.

Wie lange dauert im Schnitt ein Auslandspraktikum?

Das Auslandspraktikum kann zwischen zwei Wochen und einem Jahr dauern. Die Mindestdauer beträgt 10 Tage im Gastbetrieb. Ausbildungsfreie Tage, das heißt in den meisten Fällen das Wochenende, werden dabei nicht mitgezählt. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die An- und Abreise gesondert gezählt werden. Man sollte einen Tag vor dem ersten Tag im Gastbetrieb anreisen und einen Tag nach dem letzten Praktikumstag abreisen. Dabei gilt der Grundsatz: Reisetage sind keine Praktikumstage!

In welchen Ländern kann man ein Auslandspraktikum durchführen?

Ein aus Mitteln des europäischen Erasmus+ Programms gefördertes Auslandspraktikum kann in allen Ländern der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, der Türkei und Großbritannien absolviert werden.

Wie oft kann ich teilnehmen?

Es ist möglich, mehrere Auslandspraktika zu absolvieren und für jeden Aufenthalt einen Erasmus+ Förderzuschuss zu bekommen. Sie können z.B. während Ihrer Ausbildung ein Praktikum machen und im ersten Jahr nach Ihrer Abschlussprüfung nochmals einen Lernaufenthalt. Die gesamte Dauer aller Aufenthalte kann maximal ein Jahr betragen.

Finanzierung

Wieviel kostet ein Auslandspraktikum?

Das kann man nicht generell beantworten. Ihre Kosten hängen vom Land, von der Unterbringung und Ihren eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen ab. Sie erhalten Pauschalbeträge für die Reisekosten und für die Aufenthalts- und Verpflegungskosten pro Tag. Sie können davon ausgehen, dass in der Regel ein großer Teil der Kosten über den Erasmus+ Förderungszuschuss abgedeckt wird.

Wer übernimmt die Reise- und Unterbringungskosten?

Die Reise- und Unterbringungskosten werden über das Erasmus+ Programm in Form einer Pauschale bezuschusst. Die genaue Höhe der Förderung hängt vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts ab. (sequa und die Mobilitätsberater*innen errechnen das gerne individuell für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt.)

Kostet die Vermittlung eines Auslandspraktikums durch sequa und die Mobilitätsberater*innen etwas?

Nein, sequa und die Mobilitätsberater*innen der Handelskammern und Industrie- und Handelskammern erheben keine Gebühren für die Beratung und Abwicklung. Sie werden auch über das Erasmus+ Programm finanziert.

Werde ich von meinem Ausbildungsbetrieb weiter bezahlt?

Ja, da das Erasmus+ Auslandspraktikum Bestandteil Ihrer Ausbildung ist.

Kann ich einen Auslandsaufenthalt während meines Urlaubs machen?

Nein, das Erasmus+ Auslandspraktikum ist Bestandteil Ihrer Ausbildung und ist kein Erholungsurlaub. Daher dürfen Sie das Auslandspraktikum nicht während Ihres Urlaubs machen.

Was ist mit meiner Berufsschule und meinem Betrieb?

Da es ein Gesetz gibt, dass Praktika während der Ausbildung erlaubt sind, stellt Sie die Berufsschule dafür frei. Mit Ihrem Betrieb und Ihrem/r Ausbilder*in sprechen Sie bitte selbst, um eine Freistellung zu vereinbaren.

Sprachkenntnisse

Brauche ich Sprachkenntnisse?

Grundkenntnisse der Landessprache oder zumindest etwas Englisch sollte man können, um sich im Gastland verständigen zu können. Nur bei den sequa TRANSDUAL-Seminaren wird ein B1 Sprachniveau (B1 = solide Grundkenntnisse, Verständigung im Alltag ist möglich) vorausgesetzt und vom Partner im Vorfeld abgefragt.

Muss ich ein Sprachzertifikat vorweisen?

Nein. Allerdings muss jede/r Teilnehmer*in, der/die länger als drei Wochen im Ausland bleibt, vor der Abreise und nach Rückkehr jeweils einen online-Sprachtest auf einem Tool der EU absolvieren. Einen Zugang zu dem Test erhalten Sie nach der Anmeldung automatisch per E-Mail. Das Testergebnis wirkt sich aber nicht auf die Förderung aus.

Muss ich einen Sprachkurs belegen?

Nein, die EU empfiehlt Ihnen allerdings nach dem Sprachtest den anschließenden online-Sprachkurs zu machen. Auch hierfür wird Ihnen der Zugang automatisch per E-Mail zugesendet.

Vorbereitung

Wie früh sollte ich mit der Organisation meines Auslandspraktikums beginnen?

Die Organisation eines Auslandspraktikums sollte einige Monate vor dem geplantem Reisebeginn starten, da neben dem Gastbetrieb auch eine Unterkunft gefunden werden muss und die Flug-/ Zugtickets gebucht werden müssen.

Wie früh sollte ich mich vor dem geplanten Auslandspraktikum bei sequa anmelden?

Um an SINDBAD oder TRANSDUAL teilzunehmen, sollten Sie sich spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Reisebeginn bei sequa anmelden.

Wo melde ich mich an?

Sie können sich für SINDBAD und TRANSDUAL online auf unserer Website anmelden:

Zur Anmeldung

Erhalte ich eine Anmeldebestätigung?

Wenn Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, wird sie von uns geprüft. Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, erhalten Sie von sequa eine E-Mail und ein weiteres Formular, die sogenannte Lernvereinbarung. Diese sollten Sie sorgfältig und gemeinsam mit Ihrem Gastbetrieb ausfüllen und dann online an sequa senden. sequa schickt Ihnen dann per Post eine Teilnehmervereinbarung, die Sie bitte unterschrieben per Post an sequa zurückschicken. Die unterschriebene Teilnehmervereinbarung ist die Voraussetzung für eine Vorauszahlung der Fördersumme (70% der Gesamtsumme). So können Sie z.B. Ihre Tickets kaufen und die Unterkunft bezahlen.

Wie finde ich den "richtigen" Gastbetrieb?

Am besten wenden Sie sich hier an Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer oder eine/n der Mobilitätsberater*innen von Berufsbildung ohne Grenzen (https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de/). Die helfen Ihnen kostenlos einen Gastbetrieb zu finden.

Wie finde ich eine Unterkunft?

Die meisten Teilnehmenden organisieren ihre Unterkunft selbst. Sie wohnen zumeist bei Gastfamilien, in Hostels oder Jugendherbergen. Bei Gruppenreisen, die von unseren Partnern, das heißt den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, organisiert werden, kann es sein, dass die Unterkunft ein Bestandteil des Angebots ist.

Im Ausland

Welche Dokumente brauche ich für das Auslandspraktikum?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis und Ihre Flug- oder Zugtickets, falls Sie nicht mit dem PKW reisen. Wenn Sie mit dem Auto fahren, müssen Sie auch Ihren Führerschein (evtl. ist ein internationaler Führerschein notwendig) und den Fahrzeugschein mitnehmen. Wichtig ist, dass Sie kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die nach unserer Erfahrung meist sehr günstig ist.

Gibt es eine Ansprechperson für mich im Ausland?

Teilnehmende, die individuell reisen, werden in der Regel vom Gastbetrieb oder dem Seminaranbieter betreut. Bei Gruppenreisen mit unseren Partnern fährt eine deutsche Ansprechperson mit.

Was mache ich, wenn es Probleme im Ausland gibt?

Sollten Probleme / Schwierigkeiten auftreten, die Sie nicht selbst mit Ihrem Gastbetrieb regeln können, melden Sie sich bitte rechtzeitig per E-Mail oder Telefon bei sequa oder Ihrem/r Mobilitätsberater*in. Alle im Team helfen gerne weiter. Für ernste Notfälle hat sequa eine Notfallnummer eingerichtet, auf der Sie Hilfe bekommen. (Bitte beachten Sie: Heimweh ist kein ernster Notfall.)

Was mache ich, wenn ich im Ausland krank werde?

Wenn Sie krank werden, gehen Sie bitte rechtzeitig zum Arzt. Eine Krankheit muss mit einem Attest vom Arzt bestätigt werden, nur dann können wir Ihnen die Förderung weiterhin zahlen. Wenn Sie so schwer erkranken, dass Sie nach Hause zurückkehren müssen, informieren Sie bitte unverzüglich sequa bzw. Ihre/n Mobilitätsberater*in. Auch wenn Sie aus familiären Gründen früher nach Hause müssen, informieren Sie bitte auch hier vor Abreise auf jeden Fall sequa bzw. die Mobilitätsberater*in per E-Mail oder Telefonat. In solchen Fällen müssen Sie uns immer auch Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung usw. nachreichen.

Nach dem Praktikum

Welche Zertifikate erhalte ich nach dem Praktikum?

Von sequa erhalten Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt den Europass Mobilität. Die meisten Teilnehmenden bekommen außerdem von ihrem Gastbetrieb ein Praktikumszeugnis oder eine Praktikumsbestätigung.

Muss ich Berichte schreiben?

Ja, nach der Rückkehr muss ein Fragebogen der EU online ausgefüllt werden. Den Zugang erhalten Sie automatisch am letzten Tag des Praktikums per E-Mail. Das sequa-Mobilitätsteam schickt Ihnen außerdem einen kleinen Fragebogen per E-Mail, um von Ihren Erfahrungen und Erlebnissen zu hören und zu lernen. So können wir von erfolgreichen Auslandspraktika berichten und hoffentlich dadurch auch andere Azubis dafür begeistern.

Muss ich Belege und Nachweise über meine Ausgaben einreichen?

Ja, Sie müssen die Dokumente, die der Teilnehmervereinbarung beigefügt waren, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an sequa senden. Bitte denken Sie daran, die Flug- bzw. Zugtickets, Tank- und Mautquittungen und ggf. Unterbringungsbelege im Original beizufügen. Wenn alle Dokumente vorliegen, zahlt sequa den restlichen Zuschussbetrag aus (30%).

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