Pilotprojekt zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte für das deutsche Handwerk
Hintergrund
Das Pilotprojekt „Future International Talents for German Climate Businesses“ findet vor dem Hintergrund der Ende 2023 erfolgten Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) statt. Durch das neue Gesetz sollen Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern können. Bislang gibt es keine Erfahrungen mit der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Daher wird im Projekt erprobt, inwieweit die gesetzlichen Neuerungen die Fachkräftezuwanderung speziell im Handwerk tatsächlich erleichtern.
Übergeordnete Projektziele
Auf übergeordneter Ebene soll das Projekt dazu beitragen, den bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegenzuwirken, und damit eines der größten Hemmnisse für Wachstum, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Handwerks zu verringern. Zum anderen soll ein Beitrag zum langfristigen Erfolg der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland geleistet werden.
Spezifische Projektziele
Die konkreten Projektziele sind sowohl quantitativer als auch qualitativer Art. Zum einen sollen mindestens 200 Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert und an deutsche Handwerksunternehmen vermittelt werden. Zum anderen sollen die Rekrutierungsprozesse pilotiert, Erfolgsfaktoren und Herausforderungen aus Sicht der Betriebe sowie der Fachkräfte identifiziert und Erfahrungswissen mit der Fachkräftegewinnung im Handwerk aufgebaut und verbreitet werden.
Projektansatz
Das Projekt realisiert modellhaft den Rekrutierungsprozess von Fachkräften aus zwei Drittstaaten. Die Bundesagentur geht mit den Arbeitsverwaltungen der Herkunftsländer projektbezogene Kooperationsabkommen ein und etabliert auf strategischer und operativer Ebene eine an die kleinbetriebliche Struktur im Handwerk angepasste Zusammenarbeit. Parallel dazu werden in Deutschland bei regionalen Handwerksorganisationen projektbezogene Stellen eingerichtet, um die am Projekt teilnehmenden Handwerksunternehmen und Fachkräfte zu begleiten.
Herkunftsländer
Das Projekt rekrutiert Fachkräfte aus Usbekistan und Kolumbien. Beide Länder zeichnen sich durch ein hohes Fachkräftepotential für das Handwerk aus. Zudem gilt Deutschland sowohl in Usbekistan als auch in Kolumbien als attraktives Zielland für Arbeitsmigration. Auch auf politischer Ebene bestehen enge und gute Beziehungen zu Deutschland.
Berufe
Im Fokus des Pilotprojekts stehen klimarelevante Gewerke als Beitrag zum langfristigen Erfolg der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland. Gemeinsam mit den Partnerländern wird entschieden, welche Berufe in einem jeweiligen Rekrutierungszyklus im Fokus stehen. Darunter fallen u.a.: Elektroniker, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Metallbauer, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizung und Klimatechnik, Kfz-Mechatroniker sowie Kälteanlagenbauer.
Rechtliche Grundlagen
Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit November 2023 sukzessive in Kraft getreten. Mit dem Pilotprojekt möchten der Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit sequa die Aufenthaltstitel einem Praxischeck für das Handwerk unterziehen. Das Projekt konzentriert sich auf zwei zentrale rechtliche Wege der Einwanderung von Fachkräften.
Umsetzung
Weg 1
Zum einen wird der Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erprobt (§ 16d Abs. 1 bzw. § 18a AufenthG). Häufig handelt es sich zunächst um eine teilweise Gleichwertigkeit. In diesem Fall arbeiten die Personen ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise bereits im Betrieb und absolvieren zeitgleich eine sogenannte Anpassungsqualifizierung. Deren Dauer variiert je nach Vorkenntnissen und Berufsqualifikation der Person. Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsqualifizierung und Erreichen der vollen Gleichwertigkeit setzen die Personen ihre Beschäftigung im Betrieb als Fachkräfte fort.
Weg 2
Zum anderen wird der Aufenthaltstitel erprobt, der es Personen mit ausgeprägten berufspraktischen Erfahrungen erlaubt, einzureisen und unmittelbar als Fachkraft eingestellt zu werden. Hierbei handelt es sich um eine gänzlich neue Regelung (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV). Als wesentlicher Schritt im Auswahlverfahren soll im Rahmen des Projekts die Abnahme praktischer Arbeitsproben im Herkunftsland erprobt werden.
Das Projekt bietet Arbeitgebern und Fachkräften folgende Leistungen:
- Passgenaues Matching zwischen Handwerksunternehmen und vorausgewählten Bewerbern und Bewerberinnen
- Individuelle Beratung und Begleitung der Arbeitgeber und der Fachkräfte
- Sprachliche und interkulturelle Vorbereitung der Fachkräfte
- Visum und Einreise der Fachkräfte nach Deutschland
- Je nach Aufenthaltstitel der Zuwanderung: organisatorische und finanzielle Unterstützung der Maßnahmen zur Anpassungsqualifizierung
- Unterstützung der betrieblichen und sozialen Integration der Fachkräfte
Ablauf eines Rekrutierungsprozesses
Das Projekt sieht die modellhafte Realisierung von mehreren nacheinander beginnenden, ganzheitlichen Rekrutierungszyklen und deren systematische Auswertung vor. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft den Ablauf des ersten Rekrutierungszyklus, in dessen Rahmen Fachkräfte über den Weg eines Anerkennungsverfahrens an deutsche Unternehmen vermittelt werden.
Projektpartner und Finanzierung
Das Pilotprojekt wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die sequa gGmbH verantwortet das Projektmanagement. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Folgende Handwerksorganisationen beteiligen sich in Deutschland am Projekt: