Ziele
Ziel des Handwerksfonds Plus ist es, das Know-how des deutschen Handwerks niedrigschwellig für die Entwicklungszusammenarbeit zu mobilisieren. Indem der Fonds nachhaltige Partnerschaften und Netzwerke zwischen Handwerksbetrieben und Handwerker*innen in Deutschland und den Partnerländern unterstützt, sollen Beiträge zur sozial-ökologischen Transformation in beiden Ländern angestoßen werden. Hierzu sollen innovative Ideen einzelner Handwerksbetriebe wie auch Gruppen von Handwerker*innen gefördert werden, um den fachlichen Austausch und das gegenseitige Lernen zu entwicklungsrelevanten Themen zu befördern. Der Handwerksfonds Plus arbeitet dabei eng mit bestehenden handwerksrelevanten Vorhaben in den Partnerländern zusammen.
Der Handwerksfonds Plus wird von sequa im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Partners in Transformation-Netzwerks umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung.
Ansprechpartner
Maßnahmen
Der Handwerksfonds Plus unterstützt drei Typen von Projekten aus dem Handwerk: Betriebspartnerschaften und Maßnahmen von Handwerksorganisationen gab es schon in Vorläuferprogrammen, hinzu kommen neu Handwerksnetzwerke:
Betriebspartnerschaften
Im Rahmen von Betriebspartnerschaften werden Handwerker*innen und Handwerksbetriebe gefördert, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrung aus der eigenen Betriebspraxis mit gleichartigen Partnern aus den Entwicklungsländern teilen möchten. Die Initiativen dafür gehen in der Regel vom Handwerk selbst aus. Kern einer Betriebspartnerschaft ist meist die gemeinsame (Weiter-) Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen oder Technologien des ausländischen Partnerbetriebs. Bei den Betriebspartnerschaften handelt es sich eher um kleinere und kürzere Maßnahmen mit einem Höchstbetrag der Förderung von 20.000 Euro.
Handwerksorganisations- (HWO-) Maßnahmen
Handwerksorganisations- (HWO-) Maßnahmen richten sich an deutsche Handwerksorganisationen. Ziel ist es, diesen entwicklungspolitische Erfahrungen zu ermöglichen und sie für ein langfristiges Engagement in der internationalen Zusammenarbeit zu gewinnen. Auch hier tritt die deutsche HWO mit einem Vorschlag an sequa heran. Geförderte Maßnahmen können z.B. Informationsveranstaltungen, Workshops und Vernetzungsaktivitäten, Schulungen, Austausch- oder Erkundungsmissionen, immer mit lokalen Partnerorganisationen, sein. Angedacht sind hier eher kleinere, kürzere Aktivitäten mit einem Höchstbetrag der Förderung von 10.000 Euro pro Maßnahme, wobei ein Eigenanteil (auch in-kind) von mindestens 20% der Gesamtkosten erbracht werden muss.
Handwerksnetzwerke
Bei den Handwerksnetzwerken werden Gruppen von Betrieben eines handwerklichen Gewerks eines Partnerlandes durch erfahrene deutsche Handwerker*innen oder Handwerksbetriebe aus demselben Gewerk über einen längeren Zeitraum trainiert und in ihrer Vernetzung unterstützt. Zielsetzung ist hierbei die Unterstützung der sozial-ökologischen Transformation in den Partnerländern. Um potenzielle Wirkungen zu erhöhen, sollten die Netzwerke eng mit anderen aktiven Projekten im Handwerkssektor der jeweiligen Länder kooperieren. Daher werden diese Maßnahmen individuell von sequa in Abstimmung mit den deutschen Handwerksorganisationen angestoßen und umgesetzt.
Förderung
sequa führt zur Teilnahme an den Betriebspartnerschaften und HWO-Maßnahmen Ideenwettbewerbe durch, im Rahmen derer Handwerker*innen und teilnahmeberechtigte Betriebe und Organisationen Projektideen einreichen können. Wichtig hierbei ist, dass die Idee zusammen mit einem Partner (Handwerker*in, Handwerksbetrieb oder -organisation) in Entwicklungsländern partizipativ entwickelt wurde. Der Antrag zur Förderung einer Maßnahme muss schriftlich (per Email) an sequa gerichtet werden. Interessierte Organisationen können sich über die sequa Webseite oder unter der unten angegebenen Adresse über die Zeiträume der nächsten Wettbewerbe, Teilnahmefristen und Teilnahmeunterlagen informieren.
Neben den genannten inhaltlichen Zielsetzungen spielen auch die dargestellte Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Projektumsetzung eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Projektideen. Diese werden von sequa nach einem Kriterienraster bewertet und geeignete Vorschläge auch unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel ausgewählt. sequa informiert die Wettbewerbsteilnehmer im Anschluss über die Entscheidung. Ein Rechtsanspruch auf Umsetzung einer Projektidee besteht nicht.
Vertrag, Bericht und Abrechnung
Handwerker*innen bzw. Handwerksbetriebe schließen mit der sequa einen Dienstleistungsvertrag, in dem sie auf Basis der eingereichten Maßnahmenvorschläge entsprechend der durch sequa definierten Terms of References bis zur maximalen Fördersumme für erbrachte Leistungen Honorare, Reise- und Sachkosten gegen Originalbelege in Rechnung stellen können. Handwerksorganisationen schließen mit sequa eine Weiterleitungsvereinbarung und setzen die Projekte auf Basis des Projektvorschlags eigenverantwortlich um. Nach Abschluss schicken sie die relevanten Ausgabenbelege an sequa, welche nach Prüfung die Kosten gemäß der Vereinbarung bis zur festgelegten Fördersumme erstatten wird. In beiden Fällen können Vorschüsse für antizipierte Kosten gewährt werden. Am Ende des Projekts muss ein Kurzbericht (ca. 3-4 Seiten) über die Durchführung und Ergebnisse der Maßnahme erstellt und an sequa übermittelt werden.
Ideenwettbewerb
sequa führt regelmäßig Ideenwettbewerbe durch. Die notwendigen Unterlagen dazu stehen während der Bewerbungsphasen an dieser Stelle zum Download bereit.