Präsentieren Sie sich als innovative Organisation, die Mobilität und Internationalisierung in der beruflichen Bildung fördert. Geben Sie Ihren Auszubildenden und Ihrem Berufsbildungspersonal die Möglichkeit, sich mit einem Lernaufenthalt im europäischen Ausland weiter zu qualifizieren. Werden Sie Konsortialpartner von sequa und führen Sie mit uns gemeinsam das nächste Mobilitätsprogramm als Poolprojekt durch.
Erasmus+
Die Europäische Union unterstützt den Mobilitätsgedanken in der beruflichen Bildung seit vielen Jahren. Mit Erasmus+ besteht seit 2014 ein gemeinsames EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport. In Deutschland ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) für die Umsetzung von Erasmus+ in den Bereichen Berufsbildung und Erwachsenenbildung zuständig.
Im Erasmus+-Programm 2021-2027 wurde die Erasmus-Akkreditierung eingeführt, die die Entwicklung der Einrichtung in den Fokus stellt und eine langfristige Planung von Mobilitäten und Internationalisierung ermöglicht. Die Akkreditierung ist vergleichbar mit einer Mitgliedschaft im Erasmus+-Programm. Akkreditierte Einrichtungen haben einen vereinfachten Zugang zu den Fördermöglichkeiten des Programms. In einem Poolprojekt ist die Akkreditierung nur für den Konsortialführer eine Voraussetzung. Einrichtungen, die sich an einem Konsortium beteiligen, benötigen keine eigene Akkreditierung.
sequa wurde in 2021 als Konsortialführer für die sequa Mobilitätsprogramme von der NABIBB akkreditiert und kann somit ihren Konsortialpartnern einen vereinfachten Zugang zum Erasmus+-Programm (2021-2027) anbieten. Das Konsortium ist eine Gruppe von Einrichtungen, die Ressourcen teilen und Mobilitätsaktivitäten im Ausland im Rahmen eines gemeinsamen Erasmus-Plans organisieren. Dieser Plan verbindet institutionelle Ziele und Bedarfe des Konsortiums mit den geplanten Mobilitätsaktivitäten und wurde von sequa gemeinsam mit den Konsortialpartnern erarbeitet.
Im neuen Erasmus+-Programm findet jedes Jahr eine Antragsrunde für die Mittelanforderungen statt. sequa als Antragsteller konsolidiert die geplanten Aktivitäten und benötigten Mittel des gesamten Konsortiums. Da eine endgültige Auflistung aller Mitglieder des Konsortiums zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht notwendig war, können bei jeder Antragsrunde Konsortialpartner ergänzt werden. Diese müssen den Erasmus-Plan des Konsortiums akzeptieren und sich zur Einhaltung der Erasmus-Qualitätsstandards verpflichten.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um ein Konsortialpartner im sequa Mobilitätsprogramm zu werden, sollten Sie in erster Linie den Wunsch haben, die Mobilität und Internationalisierung in der beruflichen Bildung zu fördern. Sie sollten darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie vertreten eine Kammer, einen Berufsverband, eine Bildungseinrichtung oder ein Unternehmen in Deutschland, das seinen Auszubildenden und seinem Berufsbildungspersonal die Möglichkeit geben möchte, einen Lernaufenthalt im europäischen Ausland zu absolvieren.
- Sie können beschreiben, wie und für wie viele Teilnehmer/innen (Auszubildende und Berufsbildungspersonal) Sie Lernaufenthalte durchführen wollen und mit welchem/n europäischen Partner/n Sie zusammenarbeiten wollen.
- Sie akzeptieren den Erasmus-Plan des Konsortiums und verpflichten sich die Erasmus-Qualitätsstandards einzuhalten. Eine kurze Übersicht des Erasmus-Plans finden Sie hier.
Sie haben sich bei der EU registriert und besitzen einen eindeutigen Identifikationscode (OID) im EU Organisationsregistrierungssystem (ORS). Dieser Identifikationscode war früher der Personal Identification Code (PIC). Sollten Sie bereits über einen PIC verfügen, so ist Ihre Einrichtung automatisch im ORS registriert und Ihnen wurde bereits eine OID erteilt. Diese können Sie im ORS nachsehen oder bei uns erfragen. Sollten Sie und Ihr europäischer Partner bisher keinen PIC haben, registrieren Sie sich bei der EU. Eine Anleitung finden Sie hier und zur Registrierung geht es hier.
Sie erteilen sequa ein Mandat. Ein Mandat ist eine bilaterale Vereinbarung zwischen der antragstellenden Einrichtung, (Hauptbegünstigter) und jeder Partnereinrichtung (Mitbegünstigter), die an einem Erasmus+ Projekt teilnimmt.
ANTRAGSFORMULARE UND HANDBUCH FÜR KONSORTIALPARTNER
AKTUELLE INFORMATIONEN / NEWSMAILER
Ihre Vorteile als Konsortialpartner
- Als Mitglied in unserem Konsortium benötigt Ihre Organisation keine Akkreditierung, da sequa als Konsortialführer akkreditiert ist.
- sequa konsolidiert die geplanten Aktivitäten und benötigten Mittel des gesamten Konsortiums und beantragt die Mittel.
- Sie können von sequas langjähriger Erfahrung in der Planung und Durchführung von Mobilitätsprogrammen profitieren.
- Sie werden bei der Planung und Durchführung von Mobilitäten unterstützt und beraten.
- Ihnen entstehen keine Kosten durch die Teilnahme am Poolprojekt.
- Sie können sich mit anderen Konsortialpartnern austauschen und von deren Erfahrungen profitieren (Synergieeffekt).
- Sie können Ihr professionelles Netzwerk erweitern und neue Kontakte knüpfen.
- sequa steuert das Poolprojekt und vergibt die Teilnehmerplätze in einem transparenten Verfahren.
- sequa erstellt die Vertragsunterlagen und übernimmt die Verwaltung der Fördergelder.
- sequa zahlt die Förderzuschüsse aus, prüft die Abrechnungsunterlagen der Teilnehmer/innen und erstellt die Endabrechnung.
- sequa ist für die Berichterstattung gegenüber der EU zuständig.
Netzwerk "Berufsbildung ohne Grenzen"
sequa ist Partner im Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen. Berufsbildung ohne Grenzen unterstützt bundesweit Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, von denen viele Konsortialpartner der sequa sind, durch dort angesiedelte Mobilitätsberater*innen in der Umsetzung von Mobilitätsprogrammen.
Ziel von sequa und den Mobilitätsberater*innen ist es, den Aufbau einer Mobilitätskultur in deutschen Unternehmen zu fördern und gemeinsam mit den Kammern Auslandsaufenthalte für Auszubildende und junge Fachkräfte zu realisieren.
Poolprojekt |
Juni 2023 - August 2024 |
Kontingent Auslandsaufenthalte: 150 |
Poolprojekt |
Juni 2024 – August 2025 |
Kontingent Auslandsaufenthalte: 50 |
Gefördert vom