
Das Programmsegment SINDBAD unterstützt Auszubildende, Berufsfachschüler/innen, duale Student/innen, Umschüler/innen, Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht und junge Berufstätige im ersten Jahr nach der Prüfung, die Lernaufenthalte im europäischen Ausland absolvieren wollen. SINDBAD ist für alle nicht-akademischen Ausbildungsberufe möglich.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um an SINDBAD teilzunehmen, sollten Sie in erster Linie offen für fremde Kulturen und Lebensweisen sein und Lust haben, in den Arbeitsalltag eines anderen Betriebes reinzuschauen.
Sie
- sind mindestens 18 Jahre alt und
- haben einen deutschen Wohnsitz und einen Ausbildungsbetrieb bzw. einen Arbeitgeber innerhalb Deutschlands.
Die Förderung ist möglich für:
- Auszubildende einer dualen Ausbildung
- Berufsfachschüler/innen
- Duale Student/innen mit eingetragenem Ausbildungsvertrag bei einer Kammer
- Umschüler/innen
- Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in)
- Absolvent/innen aller oben genannten Ausbildungen im ersten Jahr nach der Prüfung.
Wie sieht ein SINDBAD-Lernaufenthalt aus?
LÄNDER | EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Türkische Republik und Republik Serbien. Auf Anfrage sind u.U. auch Zielländer außerhalb Europas möglich. |
TEILNEHMENDE | Auszubildende, die sich in der dualen Erstausbildung in Deutschland befinden, Berufsfachschüler/innen, duale Student/innen mit eingetragenem Ausbildungsvertrag bei einer Kammer, Umschüler/innen, Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in) und Absolvent/innen aller oben genannten Ausbildungen im ersten Jahr nach der Prüfung. |
DAUER | 2 Wochen bis 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 10 Tage im Gastbetrieb. Die Teilnahme an Berufswettbewerben kann ebenfalls gefördert werden. Hierbei verkürzt sich die Dauer des Aufenthalts auf 1 – maximal 10 Tage. |
UNTERBRINGUNG | Hotel oder Jugendherberge, Gastfamilien |
LERNINHALTE | Die Lerninhalte werden individuell zwischen dem Gastbetrieb und den Bedürfnissen der Lernenden vereinbart. |
ZUSCHUSS | Der Zuschuss zu den Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten ist abhängig vom Gastland und der Aufenthaltsdauer. Hier geht es zu den Fördersätzen. |
ZERTIFIKATE | Europass Mobilität und Bestätigung des Gastbetriebes |

Alles auf einen Blick
Zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Lernaufenthalt organisieren können:
GRUPPENREISE
Sie nehmen an einer Gruppenreise teil, die in Kooperation mit unseren Partnern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Bildungszentren) angeboten wird.
INDIVIDUALREISE
Sie reisen individuell und organisieren sich selbständig eine Unterkunft und einen Praktikumsplatz (zum Beispiel in einer ausländischen Niederlassung Ihres Ausbildungsbetriebes).
Auslandserfahrung sammeln
Sieben angehende Handwerker*innen haben bei einem Praktikum über die Handwerkskammer Oldenburg in La Rochelle in Frankreich viel über Land und Leute sowie die Arbeitsmethoden vor Ort gelernt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
