Das Programmsegment SINDBAD unterstützt Auszubildende, Berufsfachschüler/innen, duale Student/innen, Umschüler/innen, Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht und junge Berufstätige im ersten Jahr nach der Prüfung, die Lernaufenthalte im europäischen Ausland absolvieren wollen. SINDBAD ist für alle nicht-akademischen Ausbildungsberufe möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um an SINDBAD teilzunehmen, sollten Sie in erster Linie offen für fremde Kulturen und Lebensweisen sein und Lust haben, in den Arbeitsalltag eines anderen Betriebes reinzuschauen.

Sie

  • sind mindestens 18 Jahre alt und
  • haben einen deutschen Wohnsitz und einen Ausbildungsbetrieb bzw. einen Arbeitgeber innerhalb Deutschlands.

Die Förderung ist möglich für:

  • Auszubildende einer dualen Ausbildung
  • Berufsfachschüler/innen
  • Duale Student/innen mit eingetragenem Ausbildungsvertrag bei einer Kammer
  • Umschüler/innen
  • Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in)
  • Absolvent/innen aller oben genannten Ausbildungen im ersten Jahr nach der Prüfung.

Ansprechpartnerinnen

Sabine Schacknat

Koordinatorin Mobilitätsprogramme

 

E-Mail

Karin Lüdecke

Assistentin Mobilitätsprogramme

 

E-Mail

Wie sieht ein SINDBAD-Lernaufenthalt aus?

LÄNDER

EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island, Liechtenstein, Republik Nordmazedonien, Türkische Republik und Republik Serbien. Auf Anfrage sind u.U. auch Zielländer außerhalb Europas möglich.

TEILNEHMENDE

Auszubildende, die sich in der dualen Erstausbildung in Deutschland befinden, Berufsfachschüler/innen, duale Student/innen mit eingetragenem Ausbildungsvertrag bei einer Kammer, Umschüler/innen, Personen in einem formal geordneten Weiterbildungsgang nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. zum Meister/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in) und Absolvent/innen aller oben genannten Ausbildungen im ersten Jahr nach der Prüfung.

DAUER

2 Wochen bis 12 Monate. Die Mindestdauer beträgt 10 Tage im Gastbetrieb. Die Teilnahme an Berufswettbewerben kann ebenfalls gefördert werden. Hierbei verkürzt sich die Dauer des Aufenthalts auf 1 – maximal 10 Tage.

UNTERBRINGUNG

Hotel oder Jugendherberge, Gastfamilien

LERNINHALTE

Die Lerninhalte werden individuell zwischen dem Gastbetrieb und den Bedürfnissen der Lernenden vereinbart.

ZUSCHUSS

Der Zuschuss zu den Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten ist abhängig vom Gastland und der Aufenthaltsdauer. Hier geht es zu den Fördersätzen.

ZERTIFIKATE

Europass Mobilität und Bestätigung des Gastbetriebes

 

Alles auf einen Blick

Flyer zu SINDBAD

Zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Lernaufenthalt organisieren können:

GRUPPENREISE

Sie nehmen an einer Gruppenreise teil, die in Kooperation mit unseren Partnern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Bildungszentren) angeboten wird.

INDIVIDUALREISE

Sie reisen individuell und organisieren sich selbständig eine Unterkunft und einen Praktikumsplatz (zum Beispiel in einer ausländischen Niederlassung Ihres Ausbildungsbetriebes).

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Auslandserfahrung sammeln

Sieben angehende Handwerker*innen haben bei einem Praktikum über die Handwerkskammer Oldenburg in La Rochelle in Frankreich viel über Land und Leute sowie die Arbeitsmethoden vor Ort gelernt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn Sie sich bewerben möchten, nutzen Sie einfach folgendes Onlineformular: